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Renten und Pensionen
im Breisgau und Schwarzwald

  

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Rente, Pension, Ruhestand, ...

Blick vom Wittnauer Rebhüsli nach Süden über den Bettlerpfad zum Staufener Burgberg im Nebel sowie Ölberg (rechts)   
Blick vom Wittnauer Rebhüsli nach Süden über den Bettlerpfad zum Staufener Burgberg im Nebel sowie Ölberg (rechts)

 

 

Umkehrhypothek: Rente auf das Haus zur Altersversorgung

Es ist eine Rente auf das Haus: Der Kreditgeber gewährt dem mindestens 65 Jahre alten Besitzer einen Kredit, zahlt ihn in monatlichen Raten oder in einem Einmalbetrag aus. Zinsen fallen nicht an. Sie werden dem Darlehen zugeschlagen und erst am Ende der Laufzeit fällig, wenn der Kreditnehmer gestorben ist oder in ein Heim zieht. Der Kredit wird mit dem Verkaufserlös der Immobilie getilgt
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Alles vom 4.2.2010 auf
www.badische-zeitung.de/nachrichten/wirtschaft/wie-man-die-eigenen-vier-waende-zu-geld-macht

 

Rente mit 69 - purer Unsinn

Von Karl Valentin wissen wir, dass Prognosen schwierig sind – vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen. Nun ist die Bundesbank natürlich nicht verpflichtet, sich den klugen Spott des Münchner Komikers zu eigen zu machen. Aber ein wenig mehr Demut stünde ihr schon gut zu Gesicht. Dass die Bank allen Ernstes im Juli 2009 darlegt, dass in 51 Jahren die "Rente mit 69" geboten sei, ist jedenfalls purer Unsinn.
Alles von Bernhard Walker vom 31.7.209 bitte lesen auf
http://www.badische-zeitung.de/kommentare-1/rente-mit-69-purer-unsinn--17395241.html

Die Demografie ist nicht entscheidend
Die augenblickliche Wirtschafts- und Finanzkrise hat inzwischen zur Folge, dass Neoliberale wieder Oberwasser erhalten und versuchen, ihre Politik des Abbaus des Sozialstaats weiter fortzusetzen. Ein Vorgeschmack darauf ist der Vorschlag von Vertretern der Bundesbank, die Rente mit 69 ins Auge zu fassen. Insoweit kann man den Vorstoß nicht als puren Unsinn abtun, wie es Bernhard Walker macht, sondern ist einzuordnen in die Politik der letzten Jahrzehnte. Die Argumentation hat sich nicht geändert: Wie bei der Durchsetzung der Rente mit 67 wird behauptet, die demografische Entwicklung mache die Erhöhung des Rentenalters unumgänglich. Der laute Aufschrei etablierter Politiker und von Medienvertretern wegen des Bundesbank-Vorschlages ist deswegen unglaubwürdig. Sowohl Vertreter der etablierten Politik als auch viele Medienleute haben immer noch nicht begriffen, dass demografische Veränderungen nicht das entscheidende Moment der Rentenfinanzierung sind. Entscheidend ist, ob es gelingt, Produktivitätssteigerungen der Wirtschaft über Einkommenssteigerungen an Arbeitnehmer zu verteilen, die Arbeitslosigkeit abzubauen und die gesetzliche Rentenversicherung auf eine breitere Grundlage zu stellen. Das heißt, eine Bürgerversicherung aufzubauen, die auch Selbstständige, sehr gut verdienende Arbeitnehmer und vor allem Vermögende in die gesetzliche Rentenversicherung einbezieht.
Das setzt allerdings eine Politik voraus, die diese Gruppierungen sowohl steuerlich als auch mit sozialen Abgaben verstärkt belastet, also eine grundlegende Korrektur der Einkommens- und Vermögensverhältnisse in der Bundesrepublik angeht. Dazu ist die etablierte Politik aber offensichtlich nicht bereit
BZ-Leserbrief vom 16.8.2009 von Dr. Peter Behnen, Breitnau
 
Auch die "Folkspension" ist nicht wirklich gerecht
Was machen andere Staaten? Die Bundesbank empfiehlt Dänemark als Vorbild. Hierzu möchte ich einiges richtigstellen.
1. Dort liegt das normale Rentenalter auch bei 65 bis 67 Jahren. Mit 60 oder 61 Jahren kann man in Frührente gehen.
2. Das mit der staatlich finanzierten Rente ist auch so – wie man es nimmt. Bis Anfang der 80er Jahre war der Steuerbescheid gegliedert in Lohnsteuer, Altersversorgung und Krankenkasse, jeweils mit einem bestimmten prozentualen Anteil. Dann kam ein Staatsminister Herr Paul Schlüter und schaffte diese Gliederung ab. Dann hieß es Folkspension und die Krankenkasse wird von den Steuern bezahlt. Da die Arbeitnehmer aber immer noch die gleichen Prozente zahlten, kann doch von reiner Steuerfinanzierung nicht die Rede sein.
3. Bekommen alle die gleiche Folkspension, ob sie jemals gearbeitet haben oder nicht. Nur mit dem Unterschied, dass derjenige, der immer schön eingezahlt hat und noch für eine private Pension gespart hat, irgendwie der Dumme ist: er bekommt nur den Grundbetrag und derjenige, der – sagen wir es grob – sein Geld lieber auf den Kopf gehauen hat, zusätzlich alle möglichen Zuschüsse zur Miete, Heizung und dergleichen.
BZ-Leserbrief vom 16.8.2009 von Hannelore Höst, Schliengen-Liel
 
Üppige Rentenerhöhung?
Vor wenigen Wochen war von einer "üppige Rentenerhöhung" zum 1. Juli zu lesen. Diese sieht nun in Zahlen folgendermaßen aus:
In den sechs Jahren (72 Monate) vom 1. Juli 2002 bis zum 1. Juli 2008 stieg meine monatliche Nettorente von 1534,43 auf 1537,52 Euro – eine durchschnittliche Erhöhung von genau 4,3 Cent pro Monat. 2008 auf 2009 gibt es diese sogenannte "üppige Rentenerhöhung". Sie beträgt jetzt für die vergangenen sieben Jahre (von 2002 bis 2009) als Entschädigung für die sechs mageren Jahre eine Steigerung auf 1587,20 Euro, was nach sieben Jahren (84 Monate) eine Steigerung der monatlichen Nettorente in diesen 84 Monaten auf genau 52 Cent pro Monat bedeutet. Ist das "üppig" liebe BZ-Journalisten? Da sollte man doch einmal nachrechnen. Heraus kommt dabei eine Steigerung der Nettorente in sieben Jahren von 1543,43 auf 1587,20 Euro, das heißt von fast 2,9 Prozent – bei in diesem Zeitraum gleichzeitiger Steigerung der Lebenshaltungskosten von – laut Statistischem Bundesamt Wiesbaden – rund 18 Prozent
BZ-Leserbrief vom 16.8.2009 von Hans Gaenshirt, Freiburg

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